Bei der Caritas-St. Antonius Pflege GmbH arbeiten ungefähr 130 Mitarbeiter*innen. Die meisten von ihnen sind in der Pflege als Fach- oder Hilfskraft beschäftigt. Darüber hinaus arbeiten bei uns auch Mitarbeiter*innen in der Hauswirtschaft, als Betreuungskräfte, im Fahrdienst für unsere Tagespflegen oder in der Verwaltung.
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Müssen Sie katholisch sein?
Als Caritas-Einrichtung sind wir ein Teil der Katholischen Kirche. Damit gilt bei uns das sogenannte kirchliche Arbeitsrecht. Das heisst aber nicht, dass alle unsere Mitarbeiter*innen katholisch sind oder sein müssen — bei uns arbeiten evangelische Christ*innen, Menschen muslimischen Glaubens oder auch Kolleg*innen, die keiner Religion oder Konfession angehören. Was wir aber erwarten ist, dass sich alle Mitarbeiter*innen mit unserem christlichen Menschenbild und unseren Zielsetzungen identifizieren können.
Wird bei der Caritas nach Tarif gezahlt?
Ja: Als Caritas-Einrichtung gilt bei uns das kirchliche Arbeitsrecht und damit die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes, die AVR-Caritas. Auch wenn es sich hierbei nicht um einen klassischen Tarifvertrag handelt, wie ihn Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aushandeln, sind diese Richtlinien für die Caritas-Einrichtungen und ihre Mitarbeitenden bindend. Und verhandelt wird bei der Caritas auch: In der parititätisch besetzten Arbeitrechtlichen Kommissionen auf Bundes- und Regionalebene wird alles mögliche zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer besprochen und geregelt, bis man sich einigt. Auch die Höhe der Gehälter wird dort verhandelt. Auf die Methoden des Arbeitskampfes (z.B Streik) wird dabei jedoch verzichtet.
Was verdient man bei der Caritas?
Die Antwort ist leider ein wenig kompliziert. Das liegt daran, dass die verschiedenen Tätigkeiten in unterschiedlichen Teilen (den “Anlagen”) der AVR geregelt sind. Einen guten Überblick geben die Faktenblätter des Deutschen Caritasverbandes für die verschiedenen Berufsgruppen:
- Pflegehelfer*in in der Altenhilfe
- Pflegehelfer*in in der Altenhilfe mit einjähriger Ausbildung
- Examinierte Fachkraft in der Altenhilfe
- Für Pflegefachkräfte gilt die Anlage 32. Innerhalb dieser Anlage werden die Pflegefachkräfte in der Regel der Entgeltgruppe P7 zugeordnet und in Abhängigkeit zur Berufserfahrung in Stufe 2 oder 3. Im Laufe der Beschäftigung steigt man über die Jahre in festgelegten Stufen bis zur Stufe 6 auf. Hinzu kommen dann noch die Pflegezulage und weitere Zuschläge für z.B. Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie eine Jahressonderzahlung von ca. 86% (früher bekannt als Weihnachtsgeld). Ohne Weihnachtsgeld und Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit bedeutet das einen Stundenlohn von gut 18,60 Euro in der Stufe 2, in der Stufe 6 22,90 Euro.
- Für Pflegekräfte ohne Fachausbildung gilt auch die Anlage 32, in der Regel wird die Entgeltgruppe P4 vereinbart. Auch hier wird man entsprechend der einschlägigen Berufserfahrung in die Stufe 1, 2 oder 3 zugeordnet und steigt mit den Jahren der Beschäftigung in der Stufe auf bis zur Stufe 6. Wie bei Pflegefachkräften gibt es auch hier ggf. Zulagen und eine Jahressonderzahlung. Ohne Weihnachtsgeld und Zuschläge für Sonntagsarbeit bedeutet das einen ungefähren Stundenlohn von 15,50 Euro in der Stufe 1, in der Stufe 6 16,70 Euro.
- Für die meisten anderen Beschäftigten gilt die Anlage 2 der AVR. Da es hier eine solche Vielzahl von möglichen Konstellationen gibt kann hier kein Beispielgehalt angegeben werden. Bei einem Vorstellungsgespräch können wir dann aber immer sagen, wieviel Gehalt am Ende dabei herausspringt.
Übrigens: Die Mitarbeitervertretung als gewählte Vertretung aller Dienstnehmer bei der Caritas-St. Antonius Pflege GmbH muss jeder Einstellung und Eingruppierung zustimmen — damit ist immer eine Kontrolle im Sinne der Mitarbeiter*innen gewährleistet.
Was spricht sonst noch dafür, bei uns zu arbeiten?
- Wir sind gemeinnützig. Das bedeutet, dass wir einen in guten Jahren entstehenden Gewinn nicht an unsere Eigentümer abführen müssen, sondern ihn hier bei uns belassen können, um damit Investitionen tätigen zu können, die unseren Bewohnern und Patienten, aber auch unseren Mitarbeiter*innen zu Gute kommen.
- Wir denken heute schon an später. Nach den Regeln der AVR-Caritas sind wir verpflichtet, für unsere Mitarbeiter*innen eine betriebliche Altersvorsorge zu betreiben. Wir zahlen deshalb jeden Monat über 5% des Gehalts als Extra an die KZVK. Das ist die Kirchliche Zusatzversorgungskasse, aus der unsere Mitarbeiter*innen eine garnicht mal so kleine Zusatzrente erhalten, wenn sie in Ruhestand gehen.
- Wir haben meistens gute Stimmung in den Teams. Viele unserer Mitarbeiter*innen sind schon sehr lange bei uns dabei, einige über 25 Jahre. Irgendetwas werden wir als Arbeitgeber bestimmt auch richtig gemacht haben, dass so viele Kolleg*innen so lange bei uns bleiben.
- Wir lieben das Extra. Unsere Mitarbeiter*innen können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie das Angebot von Hansefit nutzen, um durch Sport fit zu bleiben. Und auch E‑Bike-Leasing mit Businessbike ist bei uns möglich.
- Aber: Wir können auch nicht über das Wasser gehen. Natürlich ist die Pflege und Betreuung von älteren Menschen manchmal auch ein sehr anstrengender Job. Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst, Wochenend- und Feiertagsarbeit gehören nun einmal dazu, wenn man bei uns arbeitet. Und wir wissen als Arbeitgeber, was das für unsere Mitarbeiter*innen bedeutet.
Sie möchten sich über die Möglichkeiten einer Mitarbeit bei uns informieren? Sprechen Sie uns an oder schreiben Sie eine E‑Mail!
Andreas Schmidt
Geschäftsführer
Telefon: 05424 2349-12
Mail: ASchmidt@caritas-antonius.de
Caritas-St. Antonius Pflege GmbH
Antoniusstraße 15
49196 Bad Laer
E‑Mail: info@caritas-antonius.de
Telefon: 05424 23 49–0
Fax: 05424 2349–50