Wer­de Teil unse­res Teams!

Bei der Cari­tas-St. Anto­ni­us Pfle­ge GmbH arbei­ten unge­fähr 130 Mitarbeiter*innen. Die meis­ten von ihnen sind in der Pfle­ge als Fach- oder Hilfs­kraft beschäf­tigt. Dar­über hin­aus arbei­ten bei uns auch Mitarbeiter*innen in der Haus­wirt­schaft, als Betreu­ungs­kräf­te, im Fahr­dienst für unse­re Tages­pfle­gen oder in der Verwaltung.

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Müs­sen Sie katho­lisch sein?

Als Cari­tas-Ein­rich­tung sind wir ein Teil der Katho­li­schen Kir­che. Damit gilt bei uns das soge­nann­te kirch­li­che Arbeits­recht. Das heisst aber nicht, dass alle unse­re Mitarbeiter*innen katho­lisch sind oder sein müs­sen — bei uns arbei­ten evan­ge­li­sche Christ*innen, Men­schen mus­li­mi­schen Glau­bens oder auch Kolleg*innen, die kei­ner Reli­gi­on oder Kon­fes­si­on ange­hö­ren. Was wir aber erwar­ten ist, dass sich alle Mitarbeiter*innen mit unse­rem christ­li­chen Men­schen­bild und unse­ren Ziel­set­zun­gen iden­ti­fi­zie­ren können.

Wird bei der Cari­tas nach Tarif gezahlt?

Ja: Als Cari­tas-Ein­rich­tung gilt bei uns das kirch­li­che Arbeits­recht und damit die Richt­li­ni­en für Arbeits­ver­trä­ge in den Ein­rich­tun­gen des Deut­schen Cari­tas­ver­ban­des, die AVR-Cari­tas. Auch wenn es sich hier­bei nicht um einen klas­si­schen Tarif­ver­trag han­delt, wie ihn Gewerk­schaf­ten und Arbeit­ge­ber­ver­bän­de aus­han­deln, sind die­se Richt­li­ni­en für die Cari­tas-Ein­rich­tun­gen und ihre Mit­ar­bei­ten­den bin­dend. Und ver­han­delt wird bei der Cari­tas auch: In der pari­ti­tä­tisch besetz­ten Arbeit­recht­li­chen Kom­mis­sio­nen auf Bun­des- und Regio­nal­ebe­ne wird alles mög­li­che zwi­schen Dienst­ge­ber und Dienst­neh­mer bespro­chen und gere­gelt, bis man sich einigt. Auch die Höhe der Gehäl­ter wird dort ver­han­delt. Auf die Metho­den des Arbeits­kamp­fes (z.B Streik) wird dabei jedoch verzichtet. 

Was ver­dient man bei der Caritas?

Die Ant­wort ist lei­der ein wenig kom­pli­ziert. Das liegt dar­an, dass die ver­schie­de­nen Tätig­kei­ten in unter­schied­li­chen Tei­len (den “Anla­gen”) der AVR gere­gelt sind. Einen guten Über­blick geben die Fak­ten­blät­ter des Deut­schen Cari­tas­ver­ban­des für die ver­schie­de­nen Berufsgruppen:

  • Für Pfle­ge­fach­kräf­te gilt die Anla­ge 32. Inner­halb die­ser Anla­ge wer­den die Pfle­ge­fach­kräf­te in der Regel der Ent­gelt­grup­pe P7 zuge­ord­net und in Abhän­gig­keit zur Berufs­er­fah­rung in Stu­fe 2 oder 3. Im Lau­fe der Beschäf­ti­gung steigt man über die Jah­re in fest­ge­leg­ten Stu­fen bis zur Stu­fe 6 auf. Hin­zu kom­men dann noch die Pfle­ge­zu­la­ge und wei­te­re Zuschlä­ge für z.B. Arbeit an Sonn- und Fei­er­ta­gen sowie eine Jah­res­son­der­zah­lung von ca. 86% (frü­her bekannt als Weih­nachts­geld). Ohne Weih­nachts­geld und Zuschlä­ge für Nacht- und Sonn­tags­ar­beit bedeu­tet das einen Stun­den­lohn von gut 18,60 Euro in der Stu­fe 2, in der Stu­fe 6 22,90 Euro.
  • Für Pfle­ge­kräf­te ohne Fach­aus­bil­dung gilt auch die Anla­ge 32, in der Regel wird die Ent­gelt­grup­pe P4 ver­ein­bart. Auch hier wird man ent­spre­chend der ein­schlä­gi­gen Berufs­er­fah­rung in die Stu­fe 1, 2 oder 3 zuge­ord­net und steigt mit den Jah­ren der Beschäf­ti­gung in der Stu­fe auf bis zur Stu­fe 6. Wie bei Pfle­ge­fach­kräf­ten gibt es auch hier ggf. Zula­gen und eine Jah­res­son­der­zah­lung. Ohne Weih­nachts­geld und Zuschlä­ge für Sonn­tags­ar­beit bedeu­tet das einen unge­fäh­ren Stun­den­lohn von 15,50 Euro in der Stu­fe 1, in der Stu­fe 6 16,70 Euro.
  • Für die meis­ten ande­ren Beschäf­tig­ten gilt die Anla­ge 2 der AVR. Da es hier eine sol­che Viel­zahl von mög­li­chen Kon­stel­la­tio­nen gibt kann hier kein Bei­spiel­ge­halt ange­ge­ben wer­den. Bei einem Vor­stel­lungs­ge­spräch kön­nen wir dann aber immer sagen, wie­viel Gehalt am Ende dabei herausspringt.

Übri­gens: Die Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung als gewähl­te Ver­tre­tung aller Dienst­neh­mer bei der Cari­tas-St. Anto­ni­us Pfle­ge GmbH muss jeder Ein­stel­lung und Ein­grup­pie­rung zustim­men — damit ist immer eine Kon­trol­le im Sin­ne der Mitarbeiter*innen gewährleistet.

Was spricht sonst noch dafür, bei uns zu arbeiten?

  • Wir sind gemein­nüt­zig. Das bedeu­tet, dass wir einen in guten Jah­ren ent­ste­hen­den Gewinn nicht an unse­re Eigen­tü­mer abfüh­ren müs­sen, son­dern ihn hier bei uns belas­sen kön­nen, um damit Inves­ti­tio­nen täti­gen zu kön­nen, die unse­ren Bewoh­nern und Pati­en­ten, aber auch unse­ren Mitarbeiter*innen zu Gute kommen.
  • Wir den­ken heu­te schon an spä­ter. Nach den Regeln der AVR-Cari­tas sind wir ver­pflich­tet, für unse­re Mitarbeiter*innen eine betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge zu betrei­ben. Wir zah­len des­halb jeden Monat über 5% des Gehalts als Extra an die KZVK. Das ist die Kirch­li­che Zusatz­ver­sor­gungs­kas­se, aus der unse­re Mitarbeiter*innen eine gar­nicht mal so klei­ne Zusatz­ren­te erhal­ten, wenn sie in Ruhe­stand gehen.
  • Wir haben meis­tens gute Stim­mung in den Teams. Vie­le unse­rer Mitarbeiter*innen sind schon sehr lan­ge bei uns dabei, eini­ge über 25 Jah­re. Irgend­et­was wer­den wir als Arbeit­ge­ber bestimmt auch rich­tig gemacht haben, dass so vie­le Kolleg*innen so lan­ge bei uns bleiben.
  • Wir lie­ben das Extra. Unse­re Mitarbeiter*innen kön­nen einen Zuschuss erhal­ten, wenn Sie das Ange­bot von Han­se­fit nut­zen, um durch Sport fit zu blei­ben. Und auch E‑Bike-Lea­sing mit Busi­ness­bike ist bei uns möglich.
  • Aber: Wir kön­nen auch nicht über das Was­ser gehen. Natür­lich ist die Pfle­ge und Betreu­ung von älte­ren Men­schen manch­mal auch ein sehr anstren­gen­der Job. Früh­dienst, Spät­dienst, Nacht­dienst, Wochen­end- und Fei­er­tags­ar­beit gehö­ren nun ein­mal dazu, wenn man bei uns arbei­tet. Und wir wis­sen als Arbeit­ge­ber, was das für unse­re Mitarbeiter*innen bedeutet.

Sie möch­ten sich über die Mög­lich­kei­ten einer Mit­ar­beit bei uns infor­mie­ren? Spre­chen Sie uns an oder schrei­ben Sie eine E‑Mail!

Andre­as Schmidt

Geschäfts­füh­rer
Tele­fon: 05424 2349-12
Mail: ASchmidt@caritas-antonius.de

Cari­tas-St. Anto­ni­us Pfle­ge GmbH

Anto­ni­us­stra­ße 15
49196 Bad Laer

E‑Mail: info@caritas-antonius.de
Tele­fon: 05424 23 49–0
Fax: 05424 2349–50