Wir beraten und unterstützen bei der Antragstellung, zum Beispiel bei der Pflege- oder Krankenkasse und können sagen, was ihnen zusteht, wo Hilfen möglich sind.
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gerne und individuell zu allen Fragen der Pflegeversicherung. Nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) müssen Pflegebedürftige, die Pflegegeld gemäß der Pflegegrade 1–3 erhalten, halbjährlich einen Pflegeberatungsbesuch nachweisen. Für Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 4–5 ist dieser Besuch vierteljährlich verpflichtend (nach § 37 (3) SGB XI).
Wenn Sie fragen zu unserem Angebot haben, sprechen Sie uns gerne an!